Pflegevereinfachte Urnen- und Sargreihengräber

„Ich will einmal in Zehren bestattet werden, weil ich hier gelebt habe. Aber wer pflegt mein Grab?“ – diese Frage begegnet einem immer öfter im Gespräch mit älteren Menschen. Sie sorgen sich, was nach ihrem Tod einmal mit ihrem Grab wird. Sie sind sich nicht sicher, ob die Familie die Grabpflege für einen Zeitraum von 20 Jahren leisten kann, zumal die Kinder oftmals andernorts wohnen und nicht mit dem Pflegeaufwand bzw. der finanziellen Last nicht belastet werden sollen. Mancher hat keine Kinder oder andere Angehörige, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Andererseits hängen diese Menschen an ihrem Heimatort, in dem sie Jahrzehnte oder gar ihr ganzes Leben lang gelebt haben und so können Sie sich auch keine Bestattung an einem anderen Ort vorstellen.

„Ich will einmal in Zehren bestattet werden, weil ich hier gelebt habe. Aber wer pflegt mein Grab?“ Wir haben auf den rechtlichen Grundlagen unserer Landeskirche nach einer Antwort auf diese Frage gesucht, die die dauerhafte Pflege der Grabstelle und ein persönliche Erinnerung an den Verstorbenen gewährleisten: Auf unserem Friedhof haben wir ein Quartier mit einheitlich gestalteten Urnenreihengräbern eingerichtet, sowie eine Anlage für einheitlich gestaltete Sargreihengräber.

Bei diesen Grabstätten übernimmt die Friedhofsverwaltung alle Herstellungs- und Pflegearbeiten der Grabstelle für die gesamte Ruhefrist von 20 Jahren, die mit einer einzigen Gebühr im Voraus beglichen werden. Wer sich für die Bestattung in einer solchen Grabstätte entscheidet, sollte das zu Lebzeiten schriftlich niederlegen, weil diese Grabstätte Unterschiede zu anderen Grabstätten aufweist. Eine weitere Bestattung in der gleichen Grabstelle (z.B. des Ehepartners) ist allerdings nicht möglich, da es sich um Reihengräber handelt.

Als Grabstein kommt ein einheimischer Sandstein zur Anwendung mit Nennung von Vorname, Name, Geburtsdatum und Sterbedatum des Verstorbenen sowie wahlweise einem Symbol im oberen Bereich des Steins. Die Grabfläche wird mit bodendeckenden, pflegearmen, standortgemäßen Pflanzen vorgenommen. Individuelle Bepflanzung oder Wechselbepflanzung sind nicht möglich. Für jede Grabstelle ist jedoch eine Bodenhülse zur Aufnahme einer Steckvase vorgesehen, in die Blumensträuße gesteckt werden können. Die Wege zwischen den Grabreihen sind Rasenwege. Zu den näheren Einzelheiten können wir Sie gern beraten.

Wir hoffen, dass wir so eine Lösung gefunden haben, dem Wunsch nach einer dauerhaften Grabpflege bei Wahrung des personalen Bezugs einer Grabstätte zu entsprechen, ohne dass sich jemand auf einer „grünen Wiese“ beisetzen lassen muss, die auf kirchlichen Friedhöfen in Sachsen ohnehin nicht gestattet sind. Als Friedhofsträger sind wir bemüht, weiter an einer aussagekräftigen und würdevollen Friedhofsgestaltung zu arbeiten.