Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und wacht darüber, dass sie ihren Auftrag wahrnimmt. Er sorgt dafür, dass die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem oder mehreren seiner Mitglieder oder einem Ausschuss zur Beratung oder zur Erledigung übertragen.

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre gewählt.

Zum Kirchenverstand gehören:

1. Pfarrer Andreas Sureck Zehren
2. Bettina Rusek Zehren
3. Johannes Eckelmann Zehren
4. Tobias Trittin Zehren
5. Anette Kasper Wölkisch
6. Roland Miersch Zehren


Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes gehören bzgl. der Gemeindearbeit:

  • regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung des Gottesdienstes
  • Bewährte Formen der Gemeindearbeit pflegen, neue und situationsbezogene Arbeitsformen suchen
  • Kinder- und Jugendarbeit unterstützten
  • Missionarischen Auftrag der Gemeinde entdecken und wahrnehmen
  • Diakonische Arbeiten der Gemeinde fördern
  • Kirchenmusik fördern und pflegen


Zu den rechtlichen Aufgaben und der Dienstaufsicht zählen:

  • Ortsgesetze beschließen (Gebührenordnungen usw.)
  • Dienstaufsicht über Mitarbeiter der Kirchgemeinde
  • Gebäude und Grundstücke verwalten
  • Friedhöfe pflegen und verwalten
  • Finanzen der Kirchgemeinde verwalten