Kirchenvorstand

- Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zehren -

 

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes Zehren bei ihrer Einführung am 1.Advent 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

035247/

Herr

Johannes

Eckelmann

Niedermuschützer Str. 6

01665

Diera-Zehren

11.04.1970

Dipl.- Agrarbiologe

56749

Frau

Annelie

Fiedler

Wiesenweg 2

01665

Diera-Zehren

26.08.1953

Kantorin

51293

Frau

Anett

Kasper

Aprelle 1

01665

Diera-Zehren

10.04.1965

Floristin

51249

Frau

Katrin

Kothe

Bergstraße 2

01665

Diera-Zehren

27.09.1970

Sekretärin

51940

Herr

Roland

Miersch

Bergstraße 11

01665

Diera-Zehren

11.04.1962

Haus- und Friedhofsmeister

50014

Frau

Ellen

Pötzsch

Dorf Seebschütz 4

01665

Diera-Zehren

31.03.1979

Physiotherapeutin

569123

Herr

Marcel

Schicke

Piskowitz 7

01623

Lommatzsch

13.04.1981

Informatikassistent

56562

Frau

Marion

Stange

Leipziger Straße 33

01665

Diera-Zehren

24.08.1956

Köchin

51076

Herr

Gunther

Wießner

Naundorfer Weg  5

01665

Diera-Zehren

09.04.1962

Maler

51614

Herr

Burkhard

Nitzsche

Bergstraße 11

01665

Diera-Zehren

05.01.1960

Pfarrer

50011

 

Auszug aus der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen in der Fassung vom 17.11.2003

 

§ 12 Auftrag und rechtliche Stellung des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und wacht darüber, daß  sie ihren Auftrag wahrnimmt.

Der Kirchenvorstand sorgt dafür, daß die Kirchgemeinde ihre Aufgaben erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und die ihr zustehenden Rechte wahrt. Er kann einzelne Aufgaben einem oder mehreren seiner Mitglieder oder einem  Ausschuß zur Beratung oder zur Erledigung übertragen.

 

§ 13 Aufgaben des Kirchenvorstandes:

(1) Gemeindearbeit

-          regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung des Gottesdienstes

-          Bewährte Formen der Gemeindearbeit pflegen, neue und situationsbezogene Arbeitsformen suchen

-          Kinder- und Jugendarbeit unterstützten

-          Missionarischen Auftrag der Gemeinde entdecken und wahrnehmen

-          Diakonische Arbeiten der Gemeinde fördern

-          Kirchenmusik fördern und pflegen

 

(2) Rechtliche Aufgaben, Dienstaufsicht

-          Ortsgesetze beschließen (Gebührenordnungen usw.)

-          Dienstaufsicht über Mitarbeiter der Kirchgemeinde

-          Gebäude und Grundstücke verwalten

-          Friedhöfe pflegen und verwalten

Finanzen der Kirchgemeinde verwalten

 

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Letzte Bearbeitung: 30.11.2008

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