Service für Familienforscher und Archivbenutzer

- Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zehren -

 

   

In unserer Kirchgemeinde sind folgende Kirchenbücher bzw. Archivalien vorhanden, die für wissenschaftliche Zwecke bzw. die Familienforschung verwendet werden können:

 

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Taufen ab 1636

1636 – 1731 buchstabengenauer Volltext

(ab 1732 Register - auch als Datei)

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Trauungen ab 1638

1638 – 1731 buchstabengenauer Volltext

(ab 1732 Register - auch als Datei)

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Beerdigungen ab 1637

1636 – 1731 buchstabengenauer Volltext

(ab 1732 Register - auch als Datei)

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Kirchstuhlregister 1762

 

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Matrikel 1575

 

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Kirchenrechnungen ab1776

 

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Chronikalische Notizen 1498, 1879-1945

 

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Seelenregister 1774

 

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Leichenpredigten 1827-1847 (Pfr. Gottfried Lehmann)

Verzeichnis im Gesamtkatalog deutschsprachiger Leichenpredigten (GESA)

 

In der Vergangenheit konnten wir durch  ABM-Maßnahmen und durch eigene Bemühungen die Register aller Kirchenbücher als Datenbank anlegen. Für den Zeitraum 1636- 1731 liegt eine Vollabschrift des entsprechenden Kirchenbuchs als Datei vor. (Muster)

 

In den Kirchenbüchern der Kirchgemeinde Zehren sind folgende Orte erfaßt: Eckardsberg; Göhrischgut (ab 1842 zuvor Zadel); Hebelei; Ickowitz; Keilbuch (ab 1835 – zuvor Meißen St.Afra), Mischwitz; Naundorf; Niedermuschütz; Obermuschütz; Piskowitz; Schieritz; Seebschütz; Seilitz; Windorf; Wölkisch; Zehren; Zscheilitz (z.T.)

Für die Benutzung unserer Kirchenbücher und Archivalien gilt die Verordnung über das Archivwesen der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens vom 1.1.2002 sowie die Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Amtsblatt 2005 A 19f bzw. die Gebührenordnung für das Archiv der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zehren vom 26.10.2006

 

Vor jeder ersten Benutzung ist eine Benutzerantrag  zu stellen, aus dem die Daten des Benutzers und der Zweck der Benutzung hervorgehen.

 Benutzerantrag

 Benutzerantrag

 

Auszüge aus Kirchenbücher können nach Absprache mit uns durch den Benutzer selbst erstellt werden oder durch die Mitarbeiter der Kirchgemeinde auf der Grundlage der geltenden Gebührenordnung:

 

(Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archive in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Amtsblatt 2005 A 19f

bzw. Gebührenordnung für das Archiv der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zehren vom 26.10.2006):

 

Art der Benutzung bzw. Ausfertigung

Gebühr je Einheit

Persönliche Benutzung von Archivalien

 

Private Nutzung, je Benutzertag

5,00 €

Geschäftsmäßige Nutzung, je Benutzertag

25,00 €

Geschäftsmäßige Nutzung, je Benutzerkalenderwoche

100,00 €

Bearbeitungsgebühr für Auskünfte aus Archivalien je angefangene halbe Stunde

15,00 €

Bearbeitungsgebühr für Anfertigung von Biogrammen, Regesten und Abschriften je angefangene halbe Stunde

15,00 €

Ausfertigungen einer beglaubigten Urkunde

6,00 €

Beglaubigung einer Fotokopie oder Abschrift

6,00 €

Versand von Archivgut (zusätzlich zu Porto und Verpackung)

18,00 €

Fotokopien

0,50 €

Kirchenbuchausdrucke 1636 –1731 (je Eintrag)

0,90 €

 

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Letzte Bearbeitung: 24.4.2012 (2)

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